Die Unterstufe der Tourismuskaufleute des Willy-Brandt-Berufskollegs in Duisburg-Rheinhausen hatte die Gelegenheit, das Arbeits- und Sozialgericht in Düsseldorf zu besuchen.
Im Unterricht wurden zuvor die Themen Arbeitsrecht und Sozialversicherungen behandelt. Dabei diskutierten die Auszubildenden verschiedene Fälle aus dem Arbeitsleben, die sich aus Arbeitsverträgen ergeben, nicht nur in der Tourismusbranche. Während des Gerichtsbesuchs konnten sie in öffentlichen Sitzungen beobachten, wie sich das „Recht haben“ vom „Recht bekommen“ unterscheidet. In unterschiedlichen Sitzungssälen und unter verschiedenen Richtervorsitzen verfolgten sie Verhandlungen zu Themen wie Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Zeugniserstellung in Streitfällen.
Das Willy-Brandt-Berufskolleg bildet im dualen System Tourismuskaufleute für Privat- und Geschäftsreisen aus und legt besonderen Wert auf die enge Zusammenarbeit mit der Praxis. Lernortkooperation bedeutet, Praktiker in die Schulen zu holen und gleichzeitig mit den Auszubildenden aus dem Unterricht in die Praxis zu gehen.